AGB´s

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers verpflichten die Fa. JG-Computers, im nachfolgenden JGC genannt, nicht, auch wenn der Verkäufer ihnen ausdrücklich nicht widerspricht. Bei Geschäften, die mit Konsumenten abgeschlossen werden, gelten allfällige im Konsumentenschutzgesetz enthaltene für den Konsumenten günstigere gesetzlichen Regelungen.

1. Allgemeines
Alle Aufträge, Lieferungen und Leistungen werden von uns zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Die etwaige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Die Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen von JG-Computers und allen Anlagen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen JGC und dem Kunden dar und ersetzten alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Erklärungen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf eine Vertragsabwicklung.

2. Anbot
Alle Angebote sind freibleibend, die Richtigkeit des Kostenvoranschlages ist nicht gewährleistet. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden dem Auftraggeber berechnet, im Falle einer Auftragserteilung entfallen diese Kosten. Auch von uns ausdrücklich als verbindlich bekannt gegebene Kostenvoranschläge können ihre Verbindlichkeit verlieren, wenn sie Ersatzteilpreise beinhalten, die sich nachweislich zwischen Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlages und unserer Bestellung aufgrund der Auftragserteilung ändern.

3. Liefertermin und Liefermenge
Umfang und Inhalt des Vertragsverhältnisses wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt, Zusatzvereinbarungen sind ungültig. Alle von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Ausfalls von Lieferungen aus anderen Gründen sind außer im Falle des groben Verschuldens oder Vorsatzes ausgeschlossen. Der Ersatz von Mängel und Folgeschäden ist jedenfalls außer den im Produkthaftungsgesetz enthaltenen Sachverhalten jedenfalls ausgeschlossen. Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesondere auch eine von uns unverschuldete Erschwerung der Beschaffung des Rohmaterials, Betriebs- und Verkehrsstörung und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien uns für die Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne dass der Auftraggeber Ansprüche aufgrund des Rücktrittes zustehen.

4. Preise
Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Die Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer und verstehen sich ab Lager. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung von JGC gesondert ausgewiesen. Für die Berechnung der Preise sind jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend. Für wesentliche Veränderungen der Verhältnisse, speziell der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle und sonstige Angaben sind wir berechtigt, die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen. Treten im Zuge der Auftragserfüllung Umstände aufseiten des Auftraggebers ein, die eine Ergänzung oder Abänderung des ursprünglichen Auftrages mit sich bringen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Umstände unverzüglich mitzuteilen und fallen allfällig daraus entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber zulasten.

5. Versand
Gefahr und Zufall gehen mit der Verladung an Käufer über. Mangels ausdrücklicher Zusage erfolgt der Transport auf Kosten des Käufers. Der Käufer trägt die Transportgefahr nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der Risiken von Bruch und Schwund während des Versandes. Für allfällige Versicherung der Fracht hat der Käufer aufzukommen.

 

6. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig, falls auf der Rechnung nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Kundendienstgebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. in Anrechnung zu bringen. Bei Geschäften mit Unternehmern wird der Zinssatz gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB verrechnet. Bei mehreren offenen Rechnungen sind wir berechtigt, die Zahlungen unabhängig von deren Widmung auf die jeweils älteste Forderung anzurechnen. Wir sind ferner berechtigt, auch noch nicht fällige Rechnungen sofort fällig zu stellen, wenn der Kunde mit der Zahlung auch nur einer Rechnung im Verzug ist, ferner so fern über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz-verfahren eröffnet wird oder dessen Zahlungsunfähigkeit eintritt.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Darüber hinaus wird verlängerter Eigentumsvorbehalt vereinbart, das heißt, dass der Kunde bei Weiterveräußerung der Ware den hierfür erzielten Erlös gesondert aufzubewahren und hierüber Buch zu führen hat. Bei Reparatur steht uns ein Pfandrecht am bearbeiteten Gegenstand bis zur Bezahlung des Rechnungsbetrages zu. Wir sind berechtigt bis zur Bezahlung dieser Forderung am Gegenstand des Werkvertrages ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

8. Gewährleistung
Der Auftraggeber ist zur sofortigen Prüfung der gelieferten Ware verpflichtet. Mängelrügen sind unverzüglich und nur vor Verarbeitung oder Vermengung der Ware schriftlich geltend zu machen. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder unvorschriftsmäßige Verarbeitung haften wir nicht. Bei begründeter Mängelrüge sind wir nur verpflichtet, die Ware, soweit sie mangelhaft ist, zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder den Verkaufspreis rückvergüten oder Ersatz zu liefern. Werden im Zuge der Auftragserteilung Maße und Angaben (Spezifikationen) zur Verfügung gestellt, die sich im Zuge der Auftragserfüllung als unvollständig oder ungenau herausstellen, so sind wir berechtigt, die üblichen technischen Normen und Toleranzen im Sinne der ÖNORM anzuwenden.

9. Schadenersatz
Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Keine Haftung wird für Folgeschäden übernommen, die aus dem Ausfall des gelieferten Produktes entstehen. Keine Haftung besteht weiters für Datenverlust jeder Art, der durch unsere Tätigkeit eintritt.

10. Abholung
Werden von uns Waren, die im Eigentum des Auftraggebers stehen, zur Reparatur oder sonstigen Bearbeitung übernommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die Waren innerhalb von 3 Wochen nach dem bekanntgegebenen Abholtermin abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, pro Tag eine pauschalierte Lager- und Verwaltungsgebühr in Höhe von € 1,0, und zwar unabhängig von der Größe der Ware zu verrechnen. Wird die Ware spätestens 6 Monate nach dem bekannt gegebenen Abholtermin nicht übernommen, sind wir berechtigt, die Ware nach eigenem Gutdünken zu verwerten und den Verkaufserlös mit Lagerkosten und dem Verwertungsaufwand gegen-verrechnen. Allenfalls auflaufende Entsorgungskosten gehen zulasten des Auftraggebers

11. Vor prozessuale Kosten
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges zur Zahlung sämtlicher aufgelaufener Mahn- und Inkassospesen sowie sonstiger vor prozessualer Kosten, soweit diese zur Zweck-entsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.

12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt vereinbart. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht

Stand: Jänner 2011